Blutskandal

Verband der Opfer des Blutskandals VOB e.V.

Welche Forderungen haben Sie?

Anerkennung des Opferstatus.

Entschädigungszahlungen für die Betroffenen mit Hepatitis-C-Infizierung. Konkrete Erfassung der Anzahl dieser Geschädigten.

Mitspracherecht in der für die Betroffenen zuständigen Stiftung Humanitäre Hilfe für durch Blutprodukte HIV-infizierte Personen. Die Stiftung wurde 1995 für die Opfer des Blutskandals initiiert und obliegt der Verantwortung des Bundesgesundheitsministeriums.

Leistungen der Stiftung hatten inflationsbesingt einen Kaufkraftverlust von 30 %. Eine Ausgleichszahlung für die Einnahmeverluste ist erforderlich.

Errichtung eines medizinischen Kompetenznetzwerks zur sozialen und medizinischen Versorgung der Geschädigten.

Hieraus ergibt sich die Forderung einer zweiten Novelle des Stiftungsgesetzes.

Welche Aktivitäten hat Ihr Verband schon organisiert, welche stehen an?

  • Infostände, Kundgebungen, social Media
  • Auftritte auf Bayer Hauptversammlungen
  • Zahlreiche kleine Anfragen im deutschen Bundestag
  • In Kooperation mit der Blutskandal-Kampagne wurde das Stiftungsgesetz 2017 erstmalig novelliert. Seither erhalten die durch HI-Viren-Infizierten lebenslang monatliche Entschädigungszahlungen.

Wer gehört zum Verband ?

Der Zweck des Vereins ist die Vertretung und Förderung von Personen, die durch Blut, Serum oder Blutprodukte ernsthaft geschädigt wurden, sowie Bezieher:innen von Leistungen der Stiftung „Humanitäre Hilfe für durch Blutprodukte HIV-infizierte Personen“, und deren Angehörigen, Freunde und Familien. Funktionsträger:innen im Verein dürfen nur Leistungsempfänger:innen der Stiftung sein. 

Die, die diese Ziele vertreten, können Mitglied werden.

Ein weiteres Ziel des Vereins ist, den Betroffenen im Stiftungsrat eine eigene Stimme zu geben.

Der Verein besteht derzeit aus ca. 35 ehrenamtlich wirkenden Mitgliedern und einer Angestellten, der Assistentin des Vorstands. www.nochleben.de