Am 13. Mai 2022 hat Frau Stamm-Fibich/SPD Patientenbeauftragte der Bundesregierung zur Videokonferenz eingeladen, um über eine Veranstaltung für Geschädigte von Gesundheitsskandalen und den beteiligten pharmazeutischen Unternehmen zu beraten.
Daran teilgenommen haben Herr Nanns (Büro Martina Stamm- Fibich), Frau Blitz (Büro Corinna Rüffer), Rechtsanwältin Karin Buder, André Sommer (Duogynon-Netzwerk), Cornelia Michel, Michael Diederich, Susanne Michel-Stolzenburg (alle VOB e.V.).
Wir diskutierten über diverse Möglichkeiten zu entschädigen. Hierzu stellte Herr Nanns fest, dass eine Aktiengesellschaft wie Bayer sehr wahrscheinlich nicht haften wird. Es bleiben Entschädigungsfonds oder Staatshaftung als Möglichkeit, Opfer von Gesundheitsskandalen zu entschädigen. Hier stellte sich die Frage, ob im Falle einer Staatshaftung ausgeschlossen werden kann, dass Betroffene ihre „Unschuld“ beweisen müssen? Frau Buder antwortete, dass der Kausalzusammenhang hergestellt sein muss. Das BMG prüft den Sachverhalt. Für die Duogynon-Geschädigten wird von Herrn Schramm ein Gutachten erstellt, ein allgemeines Gutachten zur Staatshaftung soll kommen.
Den Kausalzusammenhang herzustellen, bedeutet für Patient:innen sich in die Abhängigkeit von Gutachter:innen zu begeben und viel Geld und Kraftaufwand zu investieren. Das ist ein schwieriger und belastender Weg, den sich viele Patient:innen nicht leisten können. Herr Sommer weist auf das zusätzliche Problem der Verjährungsfristen hin, die mit Verabreichung des Medikaments beginnen.
Frau Buder weist darauf hin, dass bezüglich der Beweislastumkehr der Gesetzgeber bereits nachgebessert hat. § 84 AMG wurde demgemäß angepasst, aber das gilt nicht rückwirkend, wird aber wohl für die Gadolinium-Geschädigten und auch in der Zukunft angewendet.
Frau Michel erwähnt den Pharmapool, der bis heute nur einmal Geld ausgezahlt hat, nämlich für die HIV-Infizierten des Blutskandals. Auch hier musste die Schuld der Pharmakonzerne ausdrücklich vor Gericht festgestellt werden. Herr Sommer stimmt zu und erwähnt als Beispiel die Yasminelle-Geschädigten, die in Deutschland einzeln Klagen müssen, obwohl Bayer in den USA in der gleichen Angelegenheit große Summen an Entschädigung gezahlt hat.
Zusammenfassend sieht Herr Nanns zwei Problemfelder:
1. Der Einzelnachweis auf Berechtigung bei einer Entschädigungslösung.
2. Die allgemeine Regelung der Verjährung.
Frau Michel stellt ihr Konzept für die Konferenz von Gesundheitsgeschädigten vor, Herr Sommer stimmt der Idee zu.
Herr Nanns wünscht eine solide Basis von Teilnehmenden, plädiert für eine offene Einladung und möchte den Kreis der Eingeladenen weit gefasst sehen. Frau Buder hält es für sinnvoll, wenn die Pharmaunternehmen vom BMG eingeladen werden, es soll ggf. auf eine Spende hingearbeitet werden.
Was die Organisation einer gruppenübergreifenden Konferenz anbelangt, erwähnt Frau Blitz zwei denkbare Formate.
Variante 1: das Parlament bzw. das BMG lädt ein und veranstaltet („Parlamentarisches Fachgespräch“), Dauer 2 bis max. 3 Stunden.
Variante 2: die Verbände sind Gastgeber, dann kann der Zeitrahmen länger werden.
Herr Nanns signalisiert die Bereitschaft seines Büros zum Ausrichten und (Mit-) Organisieren einer solchen Veranstaltung, vom BMG erwartet er das eher nicht. Frau Michel-Stolzenburg erwähnt die schwierige Kontaktaufnahme mit dem BMG, Herr Nanns erwidert, dass der Kontakt zum BMG am ehesten über Parlamentarier:innen hergestellt werden kann.
Herr Nanns und Frau Blitz empfehlen den Betroffenen, sich untereinander zu vernetzen, sich eine klare Struktur zu geben und eine einheitliche Linie zu finden. Frau Blitz rät ausdrücklich, eine Interessengruppe mit einem gemeinsamen Katalog an Grundforderungen zu bilden. Einzelforderungen sollen hierbei außen vor bleiben. Auch Frau Buder befürwortet eine Verbandsgründung. Sie empfiehlt zu prüfen, ob sich dieser Verband den Verbraucherzentralen anschließen kann, was die einzige Möglichkeit auf eine Sammelklage darstellt.
Herr Nanns sagt auf Herrn Diederichs Frage zu, den Rahmen für ein Parlamentarisches Fachgespräch zu stellen. In ca. einem Monat soll ein Folgegespräch diesmal mit den politisch Verantwortlichen stattfinden.